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Termos e Condições Gerais (TCG) – Fotografia Melanie Rudolph
1. Âmbito
Os presentes termos e condições aplicam-se a todos os serviços, propostas, entregas e acordos realizados pela fotógrafa Melanie Rudolph. Ao efetuar uma reserva, o cliente aceita estes termos.2. Serviços
Melanie Rudolph oferece serviços de fotografia nas áreas de retrato, lifestyle, família, crianças, recém-nascidos, eventos, casamentos, sessões ao ar livre e branding. O âmbito específico dos serviços é definido individualmente em cada acordo.3. Reserva e Pagamento
Para garantir a reserva, é necessário o pagamento de um sinal de 20% do valor total.
O valor restante deverá ser pago após a conclusão do serviço, por transferência bancária.4. Cancelamento e Reagendamento
O cancelamento pode ser efetuado a qualquer momento, sendo analisado individualmente consoante a antecedência. O sinal não é reembolsável.
O reagendamento é possível mediante disponibilidade.5. Edição e Entrega
A seleção e edição das imagens são realizadas pela fotógrafa.
As fotografias finais serão disponibilizadas através de uma galeria online, sendo posteriormente enviado um link para download.
O prazo de entrega é, regra geral, até 2 semanas. Em casos excecionais, eventuais atrasos serão comunicados individualmente.6. Direitos de Utilização
Salvo acordo em contrário, as imagens destinam-se exclusivamente a uso privado.
No caso de sessões de branding ou comerciais, serão concedidos direitos de utilização comercial conforme acordado.
A fotógrafa reserva-se o direito de utilizar as imagens para fins próprios (por exemplo, portfólio, website ou redes sociais).
Caso o cliente não autorize esta utilização, deverá comunicá-lo previamente de forma expressa.7. Ficheiros RAW
A entrega de ficheiros RAW (não editados) está excluída.8. Responsabilidade e Impossibilidade de Prestação
Em caso de doença ou impossibilidade por parte da fotógrafa, será acordada uma solução individual, que poderá incluir a substituição por outro fotógrafo ou o reagendamento da sessão.
Não é assumida responsabilidade por circunstâncias imprevistas fora do controlo da fotógrafa, exceto em casos de negligência grave.9. Disposições Finais
Aplica-se a legislação do país de residência principal da fotógrafa. O foro competente será o da sua residência, nos termos legais.
6. Leistung und Gewährleistung
6.1. Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch - zur Gänze oder zum Teil - durch Dritte (Labors etc.) ausführen lassen. Soferne der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
6.2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.3. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.
6.4. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
6.5. Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate.
6.6. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 5.1. gilt entsprechend.
6.7. Fixgeschäfte liegen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung vor. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt Punkt 5.1. entsprechend.
6.8. Die Honorar- und Lizenzgebührenansprüche stehen unabhängig davon zu, ob das Material urheber- und/oder leistungsschutzrechtlich (noch) geschützt ist.
7. Werklohn
7.1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar zu.
7.2. Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.
7.3. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.
7.4. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
7.5. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.
7.6. Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (z.B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
7.7. Das Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
8. Lizenzhonorar
8.1. Soferne nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Fotografen im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Veröffentlichungshonorar in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.
8.2. Das Veröffentlichungshonorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
8.3. Unbeschadet aller gesetzlichen Ansprüche nach den §§ 81ff und 91ff UrhG gilt im Fall der Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte an den vertragsgegenständlichen Aufnahmen folgendes: Die Ansprüche nach § 87 UrhG stehen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechts auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 87 Abs. 2 UrhG) vorbehaltlich eines hinzukommenden Vermögensschadens (§ 87 Abs. 1 UrhG) zumindest ein Betrag in der Höhe des angemessenen Entgelts (§ 86 UrhG) zu. Der Auskunftsanspruch nach § 87a Abs. 1 UrhG gilt auch für den Beseitigungsanspruch.
9. Zahlung
9.1. Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Soferne nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig. Soferne ein Zahlungsziel vereinbart wird, sind die gelegten Rechnungen längstens binnen 8 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Fall der Übersendung (Postanweisung, Bank- oder Postsparkassenüberweisung etc.) gilt die Zahlung erst mit Verständigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt. Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsanträge) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Verweigert der Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.
9.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
9.3. Im Fall des Verzugs gelten - unbeschadet übersteigender Schadenersatzsansprüche - Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 5% über der jeweiligen Bankrate ab dem Fälligkeitstag als vereinbart. Für Zwecke der Zinsenberechnung ist für das jeweilige Kalenderjahr die am 2. Jänner des entsprechenden Jahres festgesetzte Bankrate für das gesamte Kalenderjahr maßgebend.
9.4. Mahnspesen und die Kosten - auch außergerichtlicher - anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners.
9.5. Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Fotografen. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Betriebssitz anhängig gemacht werden.
10.2. Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Im übrigen ist österreichisches Recht anwendbar, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht.
10.3. Schad- und Klagsloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.
10.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als zwingende Bestimmungen des KSchG entgegenstehen. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des Vertrags) berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.
10.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Fotografen auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Schmalfilm, Video, DAT etc.).
General Terms and Conditions for Photographers
(Commissioned Photographs)
1. Scope
These terms and conditions apply to all services, offers, deliveries, and agreements provided by photographer Melanie Rudolph. By booking a photoshoot or photographic service, the client agrees to these terms.
2. Services
Melanie Rudolph offers photography services in the areas of portrait, lifestyle, family, children, newborn, events, weddings, outdoor, and branding. The exact scope of services is defined individually in each agreement.
3. Booking & Payment
A non-refundable deposit of 20% of the total price is required to secure the booking.
The remaining balance is due after completion of the assignment and must be paid via bank transfer.
4. Cancellation & Rescheduling
Cancellations are possible at any time but will be handled individually depending on how short notice the cancellation is. The deposit is non-refundable.
Rescheduling is possible depending on availability.
5. Editing & Delivery
Image selection and editing are carried out by the photographer.
Final images will be delivered via an online gallery, followed by a download link once completed.
The standard editing turnaround time is up to 2 weeks. In exceptional cases, delays will be communicated individually.
6. Usage Rights
Unless otherwise agreed, images are for private use only.
For branding and business shoots, commercial usage rights will be granted accordingly.
The photographer retains the right to use the images for portfolio purposes (e.g., website, social media).
If the client does not wish for their images to be used, this must be explicitly agreed upon in advance.
7. Raw Files
The delivery of unedited RAW files is excluded.
8. Liability & Cancellation by Photographer
In case of illness or inability to attend, an individual solution will be arranged. This may include providing a replacement photographer or rescheduling the session.
No liability is accepted for unforeseen circumstances beyond control, unless caused by gross negligence.
9. Final Provisions
The law of the country in which the photographer has her primary residence applies. Place of jurisdiction is the photographer’s place of residence, where legally permissible.